Sonntag, 19. Dezember 2010

Führungspositionen in Vereinen

Jeder Verein kennt das Problem: Vorstandswahlen. Gerade wenn im Frühjahr Neuwahlen anstehen, sollten die Überlegungen frühzeitig beginnen. Doch wer ist für die Übernahme von Aufgaben in einem Verein geeignet? Mit dieser Frage beschäftigen wir uns im heutigen Blogeintrag. Vorerst muss jedoch geklärt werden, was einen Verein auszeichnet oder ihn auszeichnen sollte.

Der Idealtypus eines Vereines besticht besonders durch die Freiwilligkeit seiner Mitglieder und der Ausrichtung seiner Ziele an den Mitgliederinteressen. Weiterhin sollten partizipatorische Entscheidungsstrukturen das Bild eines Vereines prägen. Der Idealtypus ist aber wie so oft nicht immer oder nur sehr selten auf die Realität übertragbar. Doch wie sollte ein Verein in der heutigen Zeit aufgestellt sein, um erfolgreich zu sein und dabei liegt die Betrachtungsweise wie Erfolg definiert ist in den Zielen, die sich ein Verein setzt. So gibt es zum Beispiel Vereine, die sich auf eine bestimmte Tätigkeit beschränken, aber auch Vereine, die ihren Mitgliedern ein breit gefächtertes Angebot bieten möchten. Diese Betrachtung führt uns zu der ersten Eigenschaft, die ein Mitglied eines Vorstandes haben sollte: Er sollte wissen, was die Ziele des Vereines sind.
Wie bereits zu Beginn erläutert sollten diese Ziele an den Mitgliederinteressen ausgerichtet sein. Diese Eigenschaft, aber auch die Kenntnis der Ziele, zeichnet jedoch nicht nur einen Verein aus, sondern auch jedes beliebige Unternehmen, das an einem Markt tätig ist. Daraus lässt sich auch die Beobachtung erklären, warum so viele Vereine immer mehr einem Unternehmen gleichen. Häufig findet man sogar zwei Organisationsformen. Zum einem den ursprünglichen Verein und zum anderen ein hierarchisch aufgebautes Unternehmen mit ähnlichem Namen und dem Firmenzusatz der AG, Gmbh oder anderen.
Ein Verein ähnelt somit in einigen Punkten einem Unternehmen, aber es gibt zwei entscheidende Unterschiede. Der erste ist die Wirtschaftlichkeit. Unternehmen wie eine AG oder GmbH bauen auf dem Gedanken eines wirtschaftlichen Vereines auf (§ 22 BGB), während der Verein im allgemeinen Sprachgebrauch einen nicht wirtschaftlichen Verein nach § 21 BGB beschreibt. Der zweite entscheidene Unterschied ist die Freiwilligkeit. Und genau dies ist und sollte einen Verein unserer Meinung nach besonders auszeichen. In einem Verein sollten sich Menschen treffen, die nicht nur die gleichen Ziele verfolgen, sondern sich auch verstehen und damit meinen wir Menschen, die „auf einer Wellenlänge“ sind. Ein Verein sollte Geborgenheit bieten. Ein Verein muss keine langjährigen Traditionen haben wie es Vereinen häufig nachgesagt wird. Ein Verein kann Traditionen haben, die von den Mitgliedern gerne gepflegt werden, aber sie sollten keine Regeln sein, die nicht gebrochen werden dürfen. Geborgenheit sollte sich durch gegenseitige Unterstützung, Rücksichtnahme und einer gemeinsamen Leidenschaft auszeichnen.

Und aus diesem Grund sollten die Personen in einem Vorstand, der über die Zukunft des Vereines nachdenkt und entscheidet, nicht nur die Ziele und Interessen der Mitglieder gut kennen, sondern mit Leidenschaft an das Engagement herangehen und im Laufe seiner Amtszeit versuchen diese Leidenschaft auf die Mitglieder zu übertragen, denn engagierte, „brennende“ Mitglieder sind der Schatz eines jeden Vereines, denn sie „übertragen weitere Funken“.

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